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AGB der Firma Coretec-Berlin (Torge Engels)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CORETEC-BERLIN
Stand: 08.08.2006
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CORETEC-BERLIN
1.1. Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle zwischen der Firma CORETEC-BERLIN und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) getätigten Geschäfte.
1.2. Für einzelne der nachfolgenden Regelungen wird unterschieden, ob der Kunde ein Verbraucher im Sinne von §13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist. Bei Regelungen, die für Verbraucher und Unternehmer unterschiedlich sind, wird im Text zwischen Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB) unterschieden. Bezieht sich der Text allgemein auf „Kunde“, gilt die Regelung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.
1.3. Die AGB von der Firma CORETEC-BERLIN gelten ausschließlich. Abweichende Bestimmungen des Unternehmers gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das gilt auch dann, wenn die Firma CORETEC-BERLIN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Unternehmers seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
2.1. Der Kunde hat die in der Rechnung genannte Vergütung zu entrichten. Etwaige Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2.2. Die Zahlung durch den Kunden hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverzüglich nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug, im Fall der Abholung spätestens bei Übergabe zu erfolgen.
2.2. Während eines Verzugs ist eine Geldforderung gegenüber Verbrauchern mit 5 % und gegenüber Unternehmern mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.3. Zahlt der Kunde in bar, ist die Firma CORETEC-BERLIN aufgrund der Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz–GwG) ab einem Betrag von 15.000.- € verpflichtet, die zahlende Person zu identifizieren, d.h. Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises aufzunehmen. Der Kunde willigt insofern ein, dass die Firma CORETEC-BERLIN seine Daten für die Identifikation nach dem GwG speichern und den zuständigen Stellen bekannt geben darf.
2.4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber der Firma CORETEC-BERLIN nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma CORETEC-BERLIN anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Lieferung und Versand
3.1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle von der Firma CORETEC-BERLIN genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
3.2. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma CORETEC-BERLIN eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma CORETEC-BERLIN diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma CORETEC-BERLIN an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Unternehmer nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von zwei Wochen setzen kann und der Verbraucher eine Nachfrist von 3 Wochen ab Kenntnis.
3.3. Beruht die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Umständen, die die Firma CORETEC-BERLIN nicht zu vertreten hat (z.B. Krieg, Streik, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Wird der Firma CORETEC-BERLIN die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
3.3. Der Kunde kann schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachfrist aus 3.2. erfolglos verstrichen ist.
3.4. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma CORETEC-BERLIN liegt. Der Kunde hat erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma CORETEC-BERLIN zu melden.
3.5. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware das Lager der Firma CORETEC-BERLIN verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Firma CORETEC-BERLIN bestehenden Forderungen und bis zur Einlösung etwaiger bankbestätigter Schecks Eigentum der Firma CORETEC-BERLIN.
4.2. Der Kunde ist bis zur vollständigen Begleichung aller zu Gunsten von der Firma CORETEC-BERLIN bestehenden Forderungen nicht berechtigt, die Ware auf Dritte zu übertragen oder sonst wie darüber zu verfügen (z.B. durch Verpfändung etc.). Der Kunde hat die Firma CORETEC-BERLIN über jegliche mögliche Gefährdung der Ware, insbesondere über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Ware, unverzüglich zu unterrichten.
4.3. Die Firma CORETEC-BERLIN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4.4. Sofern der Kunde die Ware mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma CORETEC-BERLIN im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, tritt er bereits jetzt alle Forderungen und Ansprüche, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen Dritte zustehen, an die Firma CORETEC-BERLIN ab. Die Firma CORETEC-BERLIN nimmt hiermit diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Weiteres zur Einziehung der Forderung ermächtigt; die Firma CORETEC-BERLIN behält sich aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zaahlungsverzug gerät. Auf Verlangen die Firma CORETEC-BERLIN hat der Kunde den Namen des Schuldners der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesem die Abtretung anzuzeigen.
5. Haftungsbeschränkung
5.1. Die Firma CORETEC-BERLIN haftet im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung ihrer Pflichten aus dem zwischen dem Kunden und der Firma CORETEC-BERLIN geschlossenen Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Für Schäden aus einer leichten Fahrlässigkeit von der Firma CORETEC-BERLIN oder deren Erfüllungsgehilfen besteht eine Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- oder Kardinalpflichten und begrenzt auf den Wert des Vertragsbestandteils, der den Schaden verursacht hat, höchstens aber auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
5.3. Die Firma CORETEC-BERLIN haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen von Vorsatz oder/und groben Verschuldens.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber der Firma CORETEC-BERLIN anzuzeigen.
5.5. Die Firma CORETEC-BERLIN haftet unbegrenzt auf Schadensersatz im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden i.S.d. Produkthaftungsgesetzes.
5.6. Im Falle einer Inanspruchnahme ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
6. Gewährleistung
6.1. Die Firma CORETEC-BERLIN gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
6.2. Die Firma CORETEC-BERLIN und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
6.3. Ist der Kunde Unternehmer wird er die Hardware entsprechend § 377 HGB sofort nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
6.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Bestellung.
6.5. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma CORETEC-BERLIN Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
6.6. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma CORETEC-BERLIN eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma CORETEC-BERLIN mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma CORETEC-BERLIN ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. In diesem Fall beschränkt sich die Nacherfüllung auf nicht gewählte Art der Nacherfüllung.
Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten für die Firma CORETEC-BERLIN durchführbar, kann die Nacherfüllung insgesamt verweigert werden und der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurück treten.
6.7. Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Firma CORETEC-BERLIN zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.
6.8. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
6.9. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software- und/oder Hardwarekomponenten zusammenarbeitet.
6.9. Hat der Kunde die Firma CORETEC-BERLIN wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma CORETEC-BERLIN nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma CORETEC-BERLIN grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma CORETEC-BERLIN entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6.11. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
7. Datenschutz
7.1. Die Firma CORETEC-BERLIN darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
7.2. Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf die Firma CORETEC-BERLIN die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt.
7.3. Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7.4. Die Firma CORETEC-BERLIN gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die "internen" Datenbestände haben.
8.Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher
Verbraucher, die den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikation abgeschlossen haben (Fernabsatz), können den Vertrag wie folgt widerrufen:
8.1. Widerrufserklärung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder durch Rückgabe der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:
Firma CORETEC-BERLIN, Torge Engels, Carl-Herz-Ufer 3, 10961 Berlin
8.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren Abnutzung vorbehalten. Gleichzeitig behält sich DIE FIRMA CORETEC-BERLIN Ersatzansprüche, die aus einem nichtsachgerechten Gebrauch resultieren, vor. Bei der Überlassung von Sachen gilt die Wertersatzforderung nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
8.3. Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
9. Sonstiges
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
9.2. Zur Wahrung der Schriftform und als rechtsverbindliche Willenserklärungen gelten auch e-Mails, und Telefaxübermittlungen.
9.3. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
9.4. Der Kunde kann Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma CORETEC-BERLIN nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma CORETEC-BERLIN abtreten.
9.5. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand Berlin bzw. streitwertbedingt das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg vereinbart Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CSIG.
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